Aushandlungsprozess der Regionen


Nach der Vorstellung der Ergebnisse des Aushandlungsprozesses zur zukünftigen organisationalen Weiterentwicklung im Bistum am Dienstag, 30. Januar 2024, bestätigten auch der Diözesansynodalrat (DSR) und Bischof Georg am Samstag, 24. Februar, die Ergebnisse und Beschlussempfehlungen, die in drei Workshops von November 2023 bis Januar 2024 erarbeitet wurden.
Diese sehen vor, dass
- Jugendkirchen und -fachstellen
- Familienbildungsstätten
- Jobaktiv
- Centre for Dialogue
- Pax and People
- punctum
zukünftig in Hauptverantwortung der Region unter Einbeziehung des Leistungsbereiches Pastoral und Bildung geführt werden.
In Hauptverantwortung des Leistungsbereiches Pastoral und Bildung unter Einbeziehung der jeweiligen Regionen werden folgende Einrichtungen geführt:
- Kantoren
- Religionspädagogische Ämter
- Erwachsenenbildung
- Kategorialseelsorge
- Zentrum für Meditation
- Zentrum für Trauerseelsorge
- Katholische Akademie Rabanus Maurus
- Hochschulseelsorge
Bei den Museen werden die bisherigen Strukturen beibehalten. Das Roncallihaus soll auf Grundlage der getroffenen Vereinbarung weiterentwickelt werden.
Die Villa Gründergeist geht in die Zuordnung zur Region Frankfurt. In welcher Form die innovativen Arbeitsweisen der Villa Gründergeist auch über die Region hinausgehen, wird mit dem Querschnittsbereich Strategie und Entwicklung abgestimmt.
Für die Entwicklung von Fachzentren hat die konzeptionelle Idee Zustimmung gefunden und damit auch ein Verfahren zur Initiierung von Fachzentren über die Beratung und Entscheidung im Bistumsteam.
Im Leistungsbereich Pastoral und Bildung wird ferner das fachliche diözesane Netzwerk koordiniert. Es dient dem diözesanen Austausch, der fachlichen Qualitätssicherung und -entwicklung, der Abstimmung diözesaner Aufgaben sowie der Entwicklung von übergreifenden Standards. Dazu zählen Konferenzen, Fach- und Studientage, AGs (bzw. agile Teams), Prävention. Der Leistungsbereich Pastoral und Bildung verantwortet die Beteiligung der Einrichtungen bei diözesanen Veranstaltungen, Maßnahmen und Projekten. Sowohl Regionen als auch Leistungsbereich sind in einer Regelkommunikation mit den Einrichtungen. Die Intensität variiert je nach Zuordnung. Die Aufgaben einer Einrichtung werden bei Neuzuordnung entsprechend weitergeführt. Zentrale Aufgaben werden für die Region und deren zugeordneten Einrichtungen durch das Bischöfliche Ordinariat erbracht.
Mit dieser Entscheidung konnte ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Umsetzung einer an den zukünftigen Herausforderungen orientierten Organisationsstruktur erreicht werden. Hierzu gehört eine entsprechend den inhaltlichen Schwerpunkten und lokalen Gegebenheiten sinnvolle Zuordnung von Geschäftsprozessen, thematischen Schwerpunkten und Einrichtungen, wie sie durch den Aushandlungsprozess erarbeitet wurden.
Geplant ist die Umsetzung der Strukturveränderung zum 1. Juli 2024, so dass ausreichend Zeit ist, die anstehenden Veränderungen gemeinsam vorzubereiten.